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Abholtermin Bestellung Triabolos-Kollektion inkl. Winterklamotten
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Details
Die Bestellungen aus der
Triabolos-Kollektion inkl. der Winterbekleidung (Bestellwelle 11 von September 2017) sind eingetroffen.
Für die Abholung haben wir wieder einen Abholtermin im Laufwerk
eingerichtet:
Donnerstag, 07.12.2017 von 17:00 bis 19:00 Uhr.
Eine
dringende Bitte: da das Laufwerk nur über begrenzte Lagerfläche
verfügt, hole die Bestellung bitte direkt an diesem Tag ab. Solltest Du
verhindert sein, kannst Du auch einem anderen Vereins- oder
Familienmitglied deinen Mitgliedsausweis zur Abholung mitgeben.
Bitte
habe jedoch Verständnis, dass ohne Mitgliedsausweis keine Abholung
möglich ist. Wenn eine Abholung zum Abholtermin absolut unmöglich ist,
kann Du die Bestellung ab dem 08.12.2017 zu den regulären Öffnungszeiten
im Laufwerk.
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HAFTUNGSAUSSCHLUSS FÜR VEREINSAKTIVITÄTEN
Mitglieder und Gäste des Triabolos Triathlon Hamburg e.V. nehmen zur Kenntnis, dass weder der Verein noch dessen Organe noch dessen Mitglieder für Unfälle oder sonstige Schadensereignisse haften, welche bei gemeinsamen Unternehmungen, unabhängig von deren Bezeichnung (Radausfahrten, -ausflüge, Trainingslager, Lauftreffen, Schwimmtraining o.ä. ) eintreten.
Die Teilnahme an derartigen Vereinsaktivitäten erfolgt ausschließlich auf eigene Gefahr und Verantwortung des Teilnehmers. Jeder Teilnehmer anerkennt durch seine Teilnahme diesen Haftungsausschluss gegenüber dem Verein, dessen Organen und dessen Mitgliedern. Routenvorschläge, Fahrtechnikhinweise, Materialempfehlungen, Trainingsvorschläge o.ä., auch wenn sie im Rahmen der Internetpräsentation (Homepage) des Vereines, im Rahmen von Vereinsaktivitäten, durch Vereinsorgane oder Mitglieder abgegeben werden, erfolgen ausschließlich aus sportkameradschaftlicher Sicht und stellen die eigene unverbindliche und unüberprüfbare Meinung des Einzelnen dar. Die Befolgung derartiger sportkameradlicher Meinungen erfolgt ausschließlich auf eigene Gefahr. Daraus resultierende Gesundheitsschäden, sonstige Schäden, gerichtliche oder verwaltungsrechtliche Verfolgung begründen keine wie immer geartete Haftung gegenüber dem Verein, dessen Organen oder dessen Mitgliedern. Jeder einzelne ist für die Einhaltung aller gesetzlichen Bestimmungen verantwortlich.