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Radtransport Harz II hin & rück
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Wir bieten für das Radtrainingslager Harz II einen Radtransport an.
Die Anmeldung erfolgt über diesen Kalendereintrag.
Dieser Eintrag gilt für den Radtransport hin und zurück. Ein Einzelweg ist nicht möglich.
Die Anmeldung ist ab sofort geöffnet.
Bei der Anmeldung gilt “first come, first serve”. Die Anmeldung schließt vier Tage vor dem Radtrainingslager: 12. Mai 2019, um 18 Uhr.
Deine Anmeldung zum kostenlosen Radtransport ist verbindlich. Solltest Du vom Radtransport zurücktreten oder nicht erscheinen, werden automatisch 10,00 € von Deinem Konto eingezogen. Einen Ersatzteilnehmer für den Radtransport kannst du per Mail radtrainingslager@triabolos.de bei uns anmelden.
Hinweis: Aufgrund der Vorrichtungen im Fahrradhänger ist es nicht möglich, Räder mit Steckachsen zu transportieren.
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HAFTUNGSAUSSCHLUSS FÜR VEREINSAKTIVITÄTEN
Mitglieder und Gäste des Triabolos Triathlon Hamburg e.V. nehmen zur Kenntnis, dass weder der Verein noch dessen Organe noch dessen Mitglieder für Unfälle oder sonstige Schadensereignisse haften, welche bei gemeinsamen Unternehmungen, unabhängig von deren Bezeichnung (Radausfahrten, -ausflüge, Trainingslager, Lauftreffen, Schwimmtraining o.ä. ) eintreten.
Die Teilnahme an derartigen Vereinsaktivitäten erfolgt ausschließlich auf eigene Gefahr und Verantwortung des Teilnehmers. Jeder Teilnehmer anerkennt durch seine Teilnahme diesen Haftungsausschluss gegenüber dem Verein, dessen Organen und dessen Mitgliedern. Routenvorschläge, Fahrtechnikhinweise, Materialempfehlungen, Trainingsvorschläge o.ä., auch wenn sie im Rahmen der Internetpräsentation (Homepage) des Vereines, im Rahmen von Vereinsaktivitäten, durch Vereinsorgane oder Mitglieder abgegeben werden, erfolgen ausschließlich aus sportkameradschaftlicher Sicht und stellen die eigene unverbindliche und unüberprüfbare Meinung des Einzelnen dar. Die Befolgung derartiger sportkameradlicher Meinungen erfolgt ausschließlich auf eigene Gefahr. Daraus resultierende Gesundheitsschäden, sonstige Schäden, gerichtliche oder verwaltungsrechtliche Verfolgung begründen keine wie immer geartete Haftung gegenüber dem Verein, dessen Organen oder dessen Mitgliedern. Jeder einzelne ist für die Einhaltung aller gesetzlichen Bestimmungen verantwortlich.