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HELFERAUFRUF: Kids-Triathlon Hamburg Stadtpark
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Am 20. und 21. Juni 2024 findet im Stadtpark der Kids Triathlon Hamburg statt - eins der größten Schulsport-Ereignisse Hamburgs. Bis zu 3.000 Teilnehmer*innen aus mehr als 100 Schulen nehmen an dem zweitägigen Triathlon-Event im Hamburger Stadtpark teil.
Die Wettkämpfe beginnen ab 08:30 Uhr. Damit die Kids gut vorbereitet sind, werden 2 Helfer*innen gesucht, die für die jeweiligen Startgruppen ein kurzes (5-minütiges) Warm-up mit den Kids durchführen.
Wenn Du Zeit und Lust hast, bei einer der Veranstaltungen zu dabei zu sein und fleißig zu helfen, dann melde Dich unter info@triabolos.de.
WIR sagen DANKE und freuen uns auf großartige Events mit EUCH.
Vielleicht sei noch erwähnt, dass man als Helfer*in kein*e Triathlet*in sein muss. Bring also gern Freund*innen und Familie mit!
Danke im Voraus!
Sportliche Grüße
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HAFTUNGSAUSSCHLUSS FÜR VEREINSAKTIVITÄTEN
Mitglieder und Gäste des Triabolos Triathlon Hamburg e.V. nehmen zur Kenntnis, dass weder der Verein noch dessen Organe noch dessen Mitglieder für Unfälle oder sonstige Schadensereignisse haften, welche bei gemeinsamen Unternehmungen, unabhängig von deren Bezeichnung (Radausfahrten, -ausflüge, Trainingslager, Lauftreffen, Schwimmtraining o.ä. ) eintreten.
Die Teilnahme an derartigen Vereinsaktivitäten erfolgt ausschließlich auf eigene Gefahr und Verantwortung des Teilnehmers. Jeder Teilnehmer anerkennt durch seine Teilnahme diesen Haftungsausschluss gegenüber dem Verein, dessen Organen und dessen Mitgliedern. Routenvorschläge, Fahrtechnikhinweise, Materialempfehlungen, Trainingsvorschläge o.ä., auch wenn sie im Rahmen der Internetpräsentation (Homepage) des Vereines, im Rahmen von Vereinsaktivitäten, durch Vereinsorgane oder Mitglieder abgegeben werden, erfolgen ausschließlich aus sportkameradschaftlicher Sicht und stellen die eigene unverbindliche und unüberprüfbare Meinung des Einzelnen dar. Die Befolgung derartiger sportkameradlicher Meinungen erfolgt ausschließlich auf eigene Gefahr. Daraus resultierende Gesundheitsschäden, sonstige Schäden, gerichtliche oder verwaltungsrechtliche Verfolgung begründen keine wie immer geartete Haftung gegenüber dem Verein, dessen Organen oder dessen Mitgliedern. Jeder einzelne ist für die Einhaltung aller gesetzlichen Bestimmungen verantwortlich.