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Schwimmtraining Ohlsdorf (Fortgeschrittene)
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Details
Schwimmtraining im Hallenbad Ohlsdorf.
Hier sind die Fakten:
- Den Triabolos stehen zwischen 20 und 21:40 Uhr 2 Bahnen zur Verfügung
- 20-21 Uhr Schwimmtraining für Fortgeschrittene
- 21-21:40 Uhr Schwimmtraining für Anfänger
- Aktuell ist keine Doppelstunde möglich
- Treffpunkt ist jeweils 15 min vor Trainingsbeginn, gemeinsames Reingehen
- Es können je Trainingsstunde 15 Triabolos teilnehmen
- Bitte beachtet das Hygienekonzept und haltet die bekannten Abstände ein
- Die Anmeldung erfolgt wie für die anderen Schwimmtrainings ab freitags via Kalendereintrag
- Die Anmeldung ist verpflichtend. Bei Nichterscheinen werden 10 € eingezogen.
- Die Teilnahme am Training ist für Dich als Triabolosmitglied kostenfrei. Der Verein übernimmt die Kosten.
- Bitte bringe dein eigenes Schwimmequipment mit
- Voraussetzung für den Einlass ist zudem ein offizieller Schnelltest
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HAFTUNGSAUSSCHLUSS FÜR VEREINSAKTIVITÄTEN
Mitglieder und Gäste des Triabolos Triathlon Hamburg e.V. nehmen zur Kenntnis, dass weder der Verein noch dessen Organe noch dessen Mitglieder für Unfälle oder sonstige Schadensereignisse haften, welche bei gemeinsamen Unternehmungen, unabhängig von deren Bezeichnung (Radausfahrten, -ausflüge, Trainingslager, Lauftreffen, Schwimmtraining o.ä. ) eintreten.
Die Teilnahme an derartigen Vereinsaktivitäten erfolgt ausschließlich auf eigene Gefahr und Verantwortung des Teilnehmers. Jeder Teilnehmer anerkennt durch seine Teilnahme diesen Haftungsausschluss gegenüber dem Verein, dessen Organen und dessen Mitgliedern. Routenvorschläge, Fahrtechnikhinweise, Materialempfehlungen, Trainingsvorschläge o.ä., auch wenn sie im Rahmen der Internetpräsentation (Homepage) des Vereines, im Rahmen von Vereinsaktivitäten, durch Vereinsorgane oder Mitglieder abgegeben werden, erfolgen ausschließlich aus sportkameradschaftlicher Sicht und stellen die eigene unverbindliche und unüberprüfbare Meinung des Einzelnen dar. Die Befolgung derartiger sportkameradlicher Meinungen erfolgt ausschließlich auf eigene Gefahr. Daraus resultierende Gesundheitsschäden, sonstige Schäden, gerichtliche oder verwaltungsrechtliche Verfolgung begründen keine wie immer geartete Haftung gegenüber dem Verein, dessen Organen oder dessen Mitgliedern. Jeder einzelne ist für die Einhaltung aller gesetzlichen Bestimmungen verantwortlich.