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GRAVEL / CROSSER - TOUR
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Es geht auf unbefestigten Wegen durch das Hamburger Grün. Crosser, MTB oder Gravelbike sind das richtige Werkzeug. Die Tour besteht aus zwei Schleifen. Somit ist es einfach möglich entweder 32 km zu fahren oder noch die zweite Schleife in Angriff zu nehmen für eine insgesamt 56 km lange Tour. Das macht uns bei unstetem Wetter flexibel.
Die Strecke ist erprobt und gut für alle fahrbar. Die Ausfahrt richtet sich sowohl an Gravel Anfänger als auch an erfahrene Crossfreunde und beinhaltet keine besonderen Schwierigkeiten oder steilen Rampen.
Den Komoot Link zur Tour findet ihr unten.
Bitte bei fragwürdigem Wetter ca. 2 Stunden vorher den Kalender / WhatsApp Channel prüfen. Ggf. wird die Tour verschoben oder abgesagt.
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HAFTUNGSAUSSCHLUSS FÜR VEREINSAKTIVITÄTEN
Mitglieder und Gäste des Triabolos Triathlon Hamburg e.V. nehmen zur Kenntnis, dass weder der Verein noch dessen Organe noch dessen Mitglieder für Unfälle oder sonstige Schadensereignisse haften, welche bei gemeinsamen Unternehmungen, unabhängig von deren Bezeichnung (Radausfahrten, -ausflüge, Trainingslager, Lauftreffen, Schwimmtraining o.ä. ) eintreten.
Die Teilnahme an derartigen Vereinsaktivitäten erfolgt ausschließlich auf eigene Gefahr und Verantwortung des Teilnehmers. Jeder Teilnehmer anerkennt durch seine Teilnahme diesen Haftungsausschluss gegenüber dem Verein, dessen Organen und dessen Mitgliedern. Routenvorschläge, Fahrtechnikhinweise, Materialempfehlungen, Trainingsvorschläge o.ä., auch wenn sie im Rahmen der Internetpräsentation (Homepage) des Vereines, im Rahmen von Vereinsaktivitäten, durch Vereinsorgane oder Mitglieder abgegeben werden, erfolgen ausschließlich aus sportkameradschaftlicher Sicht und stellen die eigene unverbindliche und unüberprüfbare Meinung des Einzelnen dar. Die Befolgung derartiger sportkameradlicher Meinungen erfolgt ausschließlich auf eigene Gefahr. Daraus resultierende Gesundheitsschäden, sonstige Schäden, gerichtliche oder verwaltungsrechtliche Verfolgung begründen keine wie immer geartete Haftung gegenüber dem Verein, dessen Organen oder dessen Mitgliedern. Jeder einzelne ist für die Einhaltung aller gesetzlichen Bestimmungen verantwortlich.