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TRIABOLOS Mitgliederversammlung
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Außerdem werden an dem Tag die DTU Startpässe an unsere Mitglieder ausgegeben (davor stehen sie bereits im Laufwerk zur Abholung bereit).
Tagesordnung:
- Wahl des Protokollführers
- Jahresbericht des 1. Vorsitzenden
- Kassenbericht und Bericht über Kassenprüfung
- Aussprache über die Berichte und Anträge
- Entlastung des Vorstandes
- Vorschau auf das neue Vereinsjahr 2017
- Vorstellung und Abstimmung Finanzplan 2017
- Sonstiges
Anträge und Themen, die Ihr auf die Tagesordnung und zur Abstimmung bringen möchtet, müssen spätestens bis zum 17. Mai 2017 schriftlich oder per E-Mail eingehen (ingowetzel@web.de).Wir weisen darauf hin, dass bei der Triabolos Jahreshauptversammlung nur Mitglieder anwesend sein dürfen! Wir freuen uns auf Euch - meldet Euch direkt hier im Kalender an.
Dein Triabolos Vorstand
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HAFTUNGSAUSSCHLUSS FÜR VEREINSAKTIVITÄTEN
Mitglieder und Gäste des Triabolos Triathlon Hamburg e.V. nehmen zur Kenntnis, dass weder der Verein noch dessen Organe noch dessen Mitglieder für Unfälle oder sonstige Schadensereignisse haften, welche bei gemeinsamen Unternehmungen, unabhängig von deren Bezeichnung (Radausfahrten, -ausflüge, Trainingslager, Lauftreffen, Schwimmtraining o.ä. ) eintreten.
Die Teilnahme an derartigen Vereinsaktivitäten erfolgt ausschließlich auf eigene Gefahr und Verantwortung des Teilnehmers. Jeder Teilnehmer anerkennt durch seine Teilnahme diesen Haftungsausschluss gegenüber dem Verein, dessen Organen und dessen Mitgliedern. Routenvorschläge, Fahrtechnikhinweise, Materialempfehlungen, Trainingsvorschläge o.ä., auch wenn sie im Rahmen der Internetpräsentation (Homepage) des Vereines, im Rahmen von Vereinsaktivitäten, durch Vereinsorgane oder Mitglieder abgegeben werden, erfolgen ausschließlich aus sportkameradschaftlicher Sicht und stellen die eigene unverbindliche und unüberprüfbare Meinung des Einzelnen dar. Die Befolgung derartiger sportkameradlicher Meinungen erfolgt ausschließlich auf eigene Gefahr. Daraus resultierende Gesundheitsschäden, sonstige Schäden, gerichtliche oder verwaltungsrechtliche Verfolgung begründen keine wie immer geartete Haftung gegenüber dem Verein, dessen Organen oder dessen Mitgliedern. Jeder einzelne ist für die Einhaltung aller gesetzlichen Bestimmungen verantwortlich.